Ihr Förderantrag

Die Stiftung Turnen Schweiz ist offen für Projektideen, die Bewegung, Teilhabe und Gemeinschaft stärken und eine nachhaltige Wirkung entfalten.

Voraussetzung ist, dass das Vorhaben zur Förderausrichtung der Stiftung passt und die grundlegenden Kriterien erfüllt.


In drei Schritten zum Förderantrag

1. Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie ein Projekt einreichen, empfehlen wir, die Passung Ihres Vorhabens zu prüfen.

Ein Projekt sollte insbesondere:

  • einen klaren Bezug zu Bewegung und Turnen aufweisen
  • eine nachvollziehbare Zielsetzung verfolgen
  • gesellschaftlich relevant und umsetzbar sein
  • auf eine nachhaltige Wirkung ausgerichtet sein

Weitere Informationen finden Sie unter
Was wir fördern und wie wir fördern


2. Projektidee einreichen

Aktuell befindet sich die Stiftung Turnen Schweiz noch in der finalen Aufbauphase ihrer Förderpraxis. Fördergesuche können derzeit noch nicht offiziell eingereicht werden.

Bereits heute besteht jedoch die Möglichkeit, Projektideen unverbindlich prüfen zu lassen. Dies ermöglicht eine erste Einschätzung, ob ein Vorhaben grundsätzlich in den Förderrahmen der Stiftung passt.


3. Prüfung und Entscheid

Bei Einführung des Förderprozesses erfolgt die Einreichung eines vollständigen Projektgesuchs über ein strukturiertes Verfahren.

Die Gesuche werden anschliessend geprüft und beurteilt. Der Entscheid über eine Förderung erfolgt durch den Stiftungsrat.

Bitte beachten Sie, dass der Prozess von der Einreichung bis zum Entscheid mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.


Kontakt / Vorabklärung

Für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer Projektidee stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Claudia Nessier
Geschäftsführung Stiftung Turnen Schweiz
claudia.nessiernoSpam@stiftungturnenschweiz.ch

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